06131 6366781
Kontaktieren Sie uns
Weltweiter Versand
Direkt zu Ihnen nach Hause
DE
  • DE
  • EN
0

AGBs

§1 Ausschließliche Geltung dieser Bedingungen

1.1 Alle Bestellungen und Liefergeschäfte der Alukun Ltd., Serdika Str. 2B, 3. Stock, Büro 1 BG - 8000 Burgas (im Folgenden bezeichnet als"Angebot"), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet).„AGB“) und den Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages.

1.2 Ein auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossener Vertrag begründet ihre Gültigkeit für alle weiteren Liefergeschäfte mit dem Kunden im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich Alukun künftig nicht ausdrücklich auf sie beruft. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden diese AGB nach Abschluss des ersten Vertrages zwischen den Parteien bekannt geworden sind.

1.3 Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen der Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Alukun und müssen von Alukun für jeden Vertrag gesondert schriftlich bestätigt werden. Solche Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten Alukun auch dann nicht, wenn Alukun ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen an den Kunden vorbehaltlos liefert.

1.4 Alukun ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen dieser AGB wird Alukun dem Kunden spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Alukun wird den Kunden in seiner Mitteilung über die Änderung dieser AGB auf diese Zustimmung Wirkung hinweisen. Der Kunde ist mit den geänderten Änderungen einverstanden.

§2 Einwilligung zur Datenverarbeitung

Mit Abgabe eines Rechtsgeschäfts Antrages gemäß Ziffer 3.2 erteilt der Kunde insbesondere seine Zustimmung zu seinen Daten; seinen Namen und sein Firmenlogo, die auf der Alukun-Website und in Broschüren angezeigt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Diese freiwillige Einwilligung ist auf die Dauer der Geschäftsbeziehung beschränkt und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Die Datenverarbeitung bleibt bis zur Erklärung des Widerrufs rechtmäßig.

§3 Angebote; Vertragsabschluss; Vertragsschluss über den Alukun Onlineshop; Reihenfolge der Gültigkeit

3.1 Angebote von Alukun sind freibleibend, es sei denn, sie sind von Alukun schriftlich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden. Zeichnungen, Abbildungen sowie Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Solange der Kunde eine Bestellung aufgibt, schriftlich oder telefonisch, handelt es sich um ein verbindliches Rechtsgeschäft. Da der Bestellung des Kunden ein Angebot von Alukun vorausgeht, hat sich der Kunde in seiner Bestellung an dieses Angebot zu halten. Alukun kann die Forderung des Kunden jederzeit stornieren.

3.3 Verträge mit Alukun kommen durch Annahme der schriftlichen oder telefonischen Bestellung des Kunden durch Alukun in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistung durch Alukun zustande.

3.4 Im Zusammenhang mit Bestellungen über den Alukun Onlineshop:

Die Darstellung der Produkte von Alukun im Alukun Onlineshop ist stets unverbindlich.

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ während des Zahlungsvorgangs übermittelt der Kunde seine Bestellung, die ein verbindliches Rechtsgeschäft darstellt, an Alukun.

Die unmittelbar nach Eingang der Bestellung des Kunden bei Alukun automatisch versandte Empfangsbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme der Bestellung des Kunden durch Alukun dar; es kommt daher kein Vertrag zwischen dem Kunden und Alukun zustande.

Der Vertrag zwischen Alukun und dem Kunden kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch die Versandbestätigungsmail von Alukun angenommen wird, spätestens jedoch, wenn Alukun die Dienstleistung erbringt.

Alukun kann die Bestellung des Kunden über den Online-Shop innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Eingang der Bestellung erhalten.

3.5 Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, gilt bei widersprüchlichen Regelungen folgende Rangordnung:

1. der Einzelvertrag einschließlich getroffener Nebenabreden,

2. diese AGB,

3. Soweit vorhanden, die technischen Spezifikationen von Alukun, insbesondere die Hauptabmessungen des Liefergegenstandes,

4. die wesentlichen Elemente des Alukun-Angebots (z. B. Preis, Menge).

3.6 Alukun behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an den in Ziffer 3.1 genannten Unterlagen vor.

§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungen- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig im erforderlichen Umfang und für Alukun kostenlos erbracht werden. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so gehen die daraus entstehenden und daraus resultierenden Folgen (zB Verzögerungen, Mehraufwand) allein zu Lasten des Kunden.

4.2 Es obliegt dem Kunden, die gelieferte Ware vor der Be- oder Verarbeitung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen, auch wenn zuvor Muster der Ware zur Verfügung gestellt wurden.

4.3 Die Montage oder Installation erfolgt durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart wird. Der Kunde hat dabei die mitgelieferte Montage- bzw. Installationsanleitung zu beachten. Erforderliche Anschlüsse der Produkte an das öffentliche Stromnetz hat der Kunde durch einen autorisierten Fachmann durchführen lassen.

4.4 Hat sich Alukun in einem Einzelvertrag mit dem Kunden ausnahmsweise zur Montage oder Installation verpflichtet, stellt der Kunde sicher, dass etwa erforderliche Vor- oder Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass Alukun die Montage oder Installation ungehindert durchführen kann der mit Alukun vereinbarten Montagezeit. Dazu gehört insbesondere, dass die erforderlichen Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Gerüste und Elektrizität am vorgesehenen Aufstellungsort der zu montierenden bzw. zu installierenden Geräte kundenseitig verlegt werden.

Erweisen sich Öffnungen in Gebäuden des Kunden als zu klein für die Beschaffung der erforderlichen Montageteile, Montagegeräte oder Hebezeuge, werden alle dadurch entstehenden oder entstehenden Kosten, insbesondere für die erforderliche Vergrößerung der erforderlichen Öffnung bzw Demontage von Teilen sowie für hierdurch verursachte oder entstehende Ausfallzeiten oder Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit Alukun die Entstehung dieser Kosten zu vertreten hat.

Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Alukun für die Dauer der Montagearbeiten kostenlos Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung und verschließbare Räume zur Aufbewahrung der von Alukun mitgebrachten Montagewerkzeuge zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für Gerüste und Hebezeuge, die zum Transport schwerer Gegenstände im Rahmen der Montagearbeiten erforderlich sind.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, Alukun die auf seinen Systemen gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen, damit Alukun diese ohne erheblichen Aufwand reproduzieren kann. Datenträger des Kunden müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein; insbesondere müssen sie frei von Malware, Viren etc. sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde Alukun alle durch diese Datenträger entstehenden Schäden zu ersetzen und Alukun insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn die Ursache liegt nicht im Herrschafts- und Organisationsbereich des Kunden.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass Alukun über gültige Daten des Kunden, insbesondere die Adresse, verfügt.

§5 Lieferung und Lieferzeit; Widerrufsrecht bei Sonderbestellungen; höhere Gewalt; Teillieferung; Lieferung ins Ausland und Empfangsbestätigung; Subunternehmer; Verwertungsrecht von Alukun in Bezug auf retournierte Ware

5.1 Solange der Kunde seinen Mitwirkungs- und Beistellpflichten, wie insbesondere Bereitstellung von Be- oder Verarbeitungsware, Zeichnungen und Informationsmaterial zu den herzustellenden Waren etc., nicht nachkommt, gerät der Verzug in Verzug bei Lieferung durch Alukun sind ausgeschlossen.

5.2 Ein Lieferverzug von Alukun ist auch dann ausgeschlossen, wenn Alukun selbst von seinen Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Lieferung bereitgestellte Ware abzuholen oder abholen zu lassen. Bei Abholung ist der Kunde verpflichtet, alle Transportkosten und sonstigen Kosten, die seit der Bereitstellung der Ware durch Alukun entstanden sind (z. B. Kosten für die Lagerung über die vereinbarte Lieferzeit hinaus), zu bezahlen.

5.5 Wünscht der Kunde eine Versendung der Ware, so erfolgt dies ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden (siehe auch Ziffer 7.1) an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Adresse (Bordsteinkante). Alukun ist nicht verpflichtet, die Ware abzuladen. Der Kunde kann durch Erklärung gegenüber Alukun wählen, ob der Versand versichert oder unversichert erfolgt.

5.6 Art, Weise und Umfang der Verpackung sind im Ermessen von Alukun.

5.7 Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Alukun als verbindlich bezeichnet oder bestätigt wurden.

Wird ein voraussichtlicher Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, ist der Kunde berechtigt, Alukun eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Liefert Alukun auch innerhalb der Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

5.8 Wählt der Kunde im Falle des Lieferverzugs von Alukun statt oder neben dem Rücktritt vom Vertrag Schadensersatz, so bestimmt sich der Umfang der Haftung von Alukun nach folgender Ziffer.

5.9 Bei Verträgen über Waren mit Sondermaßen oder sonstigen Besonderheiten, die nicht zum Standardsortiment von Alukun gehören, kann dem Kunden ein besonderes Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zustehen: Der Kunde kann jederzeit bis zum Erhalt vom Vertrag zurücktreten der Bestätigung des Zahlungseingangs durch Alukun; der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Alukun behält sich das Recht vor, dem Kunden eine Stornogebühr in Höhe von 45 % (fünfundvierzig Prozent) des Brutto Bestellwertes in Rechnung zu stellen oder, falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, den Erstattungsbetrag einzubehalten.

5.10 Für die Dauer des Vorliegens unvorhersehbarer Umstände, die von außen durch Naturgewalten oder durch Einwirkung Dritter verursacht wurden und die auch durch äußerste Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können („höhere Gewalt“), wie Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohstoffen und Transportmitteln, wird Alukun von der Lieferpflicht befreit bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, Feuer und Naturkatastrophen, Blockaden, Krieg und anderen kriegerischen Auseinandersetzungen, Mobilmachung , zivile Unruhen und Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, staatliche Maßnahmen und behördliche Entscheidungen, Beschlagnahme und Embargo.

Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Umstände höherer Gewalt, höchstens jedoch um sechs (6) Monate. Endet der Fall höherer Gewalt innerhalb dieser Frist, darf der Kunde die Lieferung nur verweigern, wenn ihm die Annahme der Lieferung nach Ablauf dieser Frist unzumutbar geworden ist. Endet der Umstand höherer Gewalt nach Ablauf von sechs (6) Monaten, so liegt ein endgültiges Leistungshindernis vor; der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn und sobald erkennbar ist, dass die Umstände höherer Gewalt von Dauer sein werden.

5.11 Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Alukun zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn (i) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Zwecks verwendbar ist, (ii) die Restlieferung erfolgt bestellte Ware sichergestellt ist und (iii) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder Kosten entstehen.

5.12 Liefert oder versendet Alukun auf Wunsch und Kosten des Kunden die Ware an einen Ort außerhalb Deutschlands, so hat der Kunde Alukun unaufgefordert innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Ware beim Bestimmungsort, einer Empfangsbestätigung oder vergleichbarer alternativer Unterlagen in schriftlicher Form als Nachweis für den Versand oder die Verbringung ins Ausland. Angenommen, der Kunde erbringt diesen Nachweis nicht. In diesem Fall haftet er im Innenverhältnis zu Alukun insoweit, als Alukun auf die Lieferung Umsatzsteuer zahlen muss, es sei denn, Alukun trifft ein Verschulden.

Vorstehendes gilt entsprechend in den Fällen, in denen der Kunde die Ware auf seinen Wunsch und seine Kosten selbst bei Alukun zur späteren dauerhaften Einlagerung außerhalb Deutschlands abholt.

Alukun behält sich das Recht vor, vom Kunden bis zur schriftlichen Empfangsbestätigung des Kunden oder einer vergleichbaren alternativen Dokumentation eine Anzahlung in Höhe der berechneten Mehrwertsteuer auf den jeweiligen Rechnungsbetrag als Nachweis für den Versand oder die Verbringung ins Ausland durch den Kunden zu verlangen. Alukun wird die Kaution unverzüglich nach Erhalt und Prüfung der Empfangsbestätigung oder einer ähnlichen alternativen Dokumentation in schriftlicher Form als Nachweis für den Versand oder Versand ins Ausland an den Kunden zurückerstatten.

5.13 Alukun ist berechtigt, die Leistungen durch Untervergabe an Dritte (Subunternehmer) zu erbringen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Alukun haftet nicht für die Leistung von Subunternehmern.

5.14 Nimmt Alukun Ware vom Kunden an, beispielsweise zur Durchführung einer Prüfung oder Reparatur, und verweigert der Kunde die erneute Annahme der Ware nach Prüfung oder Reparatur oder kündigt der Kunde an, die Ware nicht zurückzunehmen, so ist Alukun verpflichtet berechtigt, die Ware nach vorheriger schriftlicher Verkaufsanzeige und Setzung einer angemessenen Frist zur Abholung der Ware zu veräußern. Alukun zahlt dem Kunden den Verwertungserlös abzüglich etwaiger Lagerkosten und sonstiger Alukun entstandener Kosten.

§6 Preise; Mindestbestellwert; Zahlungsbedingungen; Einspruch gegen die Rechnung; Gutschrift

6.1 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Einzelvertrag und schließen stets die gesetzliche Mehrwertsteuer, Versandkosten, Fracht, Zoll, Einfuhr, Nebenkosten und ggf. Verpackung aus.

6.2 Die Kosten für eine im Einzelfall vereinbarte Aufstellung oder Montage sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit etwa erforderlichen Gewerken sind ebenfalls nicht im Preis enthalten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.3 Sofern nicht im Einzelfall anders angegeben, nimmt Alukun nur Bestellungen mit einem Mindestbestellwert von EUR 30 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.

6.4 Soweit nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, insbesondere Vorauskasse, sind Rechnungen von Alukun sofort nach Erhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Sie sind auf das auf der Rechnung angegebene Konto und in EUR zu zahlen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des gesamten Zahlungsbetrages auf einem der Geschäftskonten von Alukun. Alukun ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

6.5 Ist mit dem Kunden im Einzelfall keine Vorkasse vereinbart und gerät der Kunde mit bereits erfolgten Lieferungen von Alukun in Zahlungsverzug, ist Alukun außerdem nach seiner Wahl berechtigt, entweder die Lieferung zurückzuhalten ( s) noch nicht erbracht, bis der Kunde für sie eine Vorauszahlung geleistet hat oder für die noch nicht erbrachte(n) Lieferung(en) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

6.6 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Alukun die entstandenen Kosten einschließlich der Mahngebühren zu erstatten, soweit der Kunde den Gebühren auslösenden Umstand zu vertreten hat.

6.7 Reklamationen über die Höhe des von Alukun an den Kunden berechneten Preises/Vergütung sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung an Alukun zu richten. Reklamationen müssen Alukun innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zugehen. Unterbleibt der rechtzeitige Widerspruch, gilt die Rechnung der Höhe nach als genehmigt. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bei Reklamationen nach Fristablauf bleiben unberührt.

6.8 Wenn Alukun dem Kunden für die Lieferung eine über die in Ziffer 6.4 vereinbarte Zahlungsfrist hinaus gewährt hat und nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen oder bereits vorliegen bei Vertragsschluss bestehenden Mängeln erst später bekannt werden, ist Alukun berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und vor Lieferung entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

6.9 Alukun ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Angenommen, Kosten und Zinsen sind bereits angefallen. In diesem Fall ist Alukun berechtigt, die Zahlung auf die Gebühren, dann auf die Forderung und schließlich auf die Höchstleistung anzurechnen. Alukun wird den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Alukun teilt dem Kunden den Kern der Aufrechnung mit.

§7 Gefahrenübergang; Prüfung auf Transportschäden

7.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung und unabhängig von einer zwischen den Parteien vereinbarten kaufmännischen Klausel geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie des Untergangs und der Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Versand oder zur (Selbstabholung die Geschäftsräume von Alukun verlassen hat.

7.2 Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf den äußeren Zustand zu prüfen, etwaige Transportschäden bei der Transportperson zu reklamieren, diese zu bezeugen und Alukun und die Transportperson direkt telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen. Bei Lieferung an eine abweichende Anschrift ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Untersuchung auf etwaige Transportschäden nach diesen Bestimmungen erfolgt. Ziffer 7.1 (Untersuchungs- und Rügepflicht) bleibt unberührt.

7.3 Kann der Versand ohne Verschulden von Alukun nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit Ablauf der in Ziffer 5.4 genannten Lieferfrist auf den Kunden über.

§8 Untersuchungspflicht; Garantie; Serviceangebot zurück; Warenrücksendungen von Spediteuren; Verjährungsfristen

8.1 Ist der Kunde Kaufmann, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel einschließlich etwaiger Transportschäden (vgl. Ziffer 7.2) Alukun unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei gültiger, unverzüglicher Beurteilung nicht entdeckt werden konnten, sind Alukun unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Versäumung der Rügefrist schließt die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln aus.

Gleiches gilt für Beanstandungen wegen Falschlieferungen und Mengenabweichungen.

8.2 Geringfügige Abweichungen in den Maßen und Ausführungen berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung. Dem Kunden bekannte Abweichungen im Rahmen der einschlägigen Qualitätsrichtlinien gelten als vertragsgemäß.

8.3 Sofern mit dem Kunden im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – z. B. im Rahmen einer „Vollgarantie“ – leistet Alukun für (ggf.: ordnungsgemäß gerügte) Mängel des Liefergegenstandes Nacherfüllung nach ihrer Wahl in der Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Nachlieferung) oder der Zustand der Nachbesserung (Mängelbeseitigung), sofern nicht die zwingenden Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs eingreifen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. sind drei (3) Nachbesserungsversuche erfolglos, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 9 zu.

8.4 Nimmt Alukun Ware nach Mängelrüge zurück, liegt darin in keinem Fall eine Anerkennung seitens Alukun, dass die zurückgenommene Ware mangelhaft ist.

8.5 Sowohl zur Nacherfüllung im Falle von Mängelrügen als auch im Rahmen von Rücksendungen wird der Ort der nachfolgenden Ausführung bzw. Geschäftsstelle der Rücksendung von Alukun bekannt gegeben.

8.6 Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Nacherfüllung oder den vorgenannten Rücknahmen verpflichtet, indem er die Ware zu diesem Zweck an der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Anschrift (Bordsteinkante) an dem mit Alukun vereinbarten Abholtermin bereitstellt. Umfangreichere oder sperrige Güter - sog. Speditionsware - sind vom Kunden auf einer Palette verpackt und fixiert bereitzustellen. Der Kunde stellt Alukun rechtzeitig vor dem Abholtermin Fotos der auf der Palette abgestellten Ware zur Verfügung.

Hat der Kunde die Verpackung der Original Lieferung von Alukun noch in wiederverwendbarem Zustand vorrätig, verwendet der Kunde diese zur Verpackung der Versandware.

8.7 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, bearbeitet oder unsachgemäß behandelt wurde. Gleiches gilt, wenn der Mangel darauf beruht, dass die Ware abweichend von Ziffer 4.3 nicht fachgerecht angeschlossen oder eingestellt wurde.

8.8 Alukun übernimmt keine Gewährleistung für Waren, die der Kunde Alukun zur Be- oder Verarbeitung zur Verfügung gestellt hat. Dem Kunden stehen bei solchen Waren keine Mängelrechte zu, es sei denn, der Mangel ist auf eine Be- oder Verarbeitung durch Alukun zurückzuführen.

8.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 3 (drei) Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht zwingend eine andere gesetzliche Frist vorgeschrieben ist oder die zwingenden Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung finden oder mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die vorstehende Regelung gilt ferner nicht in Fällen der Haftung von Alukun wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung von Alukun für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern von Alukun, beruhen oder Erfüllungsgehilfen.

8.10 Gewährleistungsansprüche aus Verträgen mit Alukun stehen ausschließlich dem Kunden zu; sie sind nicht zuordenbar. Gleiches gilt für etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden.

§9 Eigentumsvorbehalt

Soweit mit dem Kunden nicht im Einzelfall Vorauskasse vereinbart ist, behält sich Alukun das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Kosten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

§10 Haftung; Produkthaftung

10.1 Alukun haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Alukun beruhen.

10.2 Im Innenverhältnis mit Alukun trägt der Kunde als (Mit-)Hersteller das alleinige Risiko nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die Schadensursache in seinem Verantwortungs- und Organisationsbereich lag und er als Hersteller haftet das Außenverhältnis zum Kläger. Der Kunde stellt Alukun in den vorgenannten Fällen ausdrücklich von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei und leistet erforderlichenfalls Sicherheit, soweit sich seine Eigenverantwortung auf den Kunden erstreckt. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Kunde Alukun Vorprodukte geliefert hat.

Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde Alukun Waren zur Be- oder Verarbeitung überlassen hat.

10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung von Alukun beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Alukun.

10.4 Sofern oben nicht anders angegeben, haftet Alukun nicht.

§11 Geheimhaltung

11.1 Soweit eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vorsieht, verpflichten sich beide Parteien durch diese Ziffer 11 zur Geheimhaltung.

11.2 „Vertrauliche Informationen“ für diese AGB sind alle schriftlichen, elektronischen, mündlichen, digital verkörperten oder sonstigen Informationen, die von ihrem Eigentümer (der Person oder Organisation, die vertrauliche Informationen kontrolliert) an den Empfänger (jede Person oder Organisation, an die vertrauliche Informationen weitergegeben werden) weitergegeben werden ) und die folgenden Anforderungen erfüllen. Vertrauliche Informationen sind wie folgt definiert:

1. Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software, Quellcode, Know-how, Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Beschreibungen, Berechnungen, Qualitätsrichtlinien, Qualitätsvereinbarungen, Erfindungen, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten , digital verkörperte Informationen (Daten);

2. Alle Unterlagen und Informationen, die technischen und organisatorischen Geheimhaltung Maßnahmen unterliegen, sind vertraulich.

3. Bestehen und Inhalt individueller Verträge zwischen Alukuns und ihren Kunden.

Vertrauliche Informationen in diesem Sinne umfassen keine Informationen.

4. der Öffentlichkeit vor der Offenlegung durch den Inhaber bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht üblicherweise zugänglich werden.

5. dem Empfänger nachweislich bereits vor der Weitergabe und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt sind.

6. vom Empfänger erhalten wurden, ohne vertrauliche Informationen des Inhabers selbst zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.

7. dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden.

11.3 Der Empfänger ist in jedem Fall verpflichtet:

- Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit der Durchführung der unter diesen AGB abgeschlossenen Einzelverträge und deren Zwecke zu verwenden.

- Vertrauliche Informationen nur an solche Agenten weiterzugeben, die sich auf die Kenntnis solcher Informationen für den Zweck verlassen, für den sie bereitgestellt wurden.

- Der Empfänger stellt sicher, dass seine Vertreter diese Bestimmung so einhalten, als wären sie daran gebunden.

- Vertrauliche Informationen sind zudem durch geeignete Geheimhaltung Maßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Bei der Verarbeitung vertraulicher Informationen sind ggf. die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten.

- Wenn der Empfänger verpflichtet ist, einige oder alle vertraulichen Informationen aufgrund geltender Gesetze, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen offenzulegen, muss der Empfänger den Eigentümer unverzüglich schriftlich darüber informieren (soweit rechtlich möglich und praktikabel) und alles zumutbare unternehmen sich bemühen, den Umfang der Offenlegung so gering wie möglich zu halten und dem Eigentümer gegebenenfalls jede praktische Unterstützung zu leisten, die darauf abzielt, eine Schutzanordnung gegen die Offenlegung der vertraulichen Informationen oder Teilen davon zu erwirken.

11.4 Der Inhaber hat unbeschadet alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an vertraulichen Informationen. Der Eigentümer behält sich das ausschließliche Recht vor, gegebenenfalls die Registrierung personenbezogener Daten zu beantragen. Der Empfänger erwirbt kein Eigentum oder zur Nutzung für die oben beschriebenen Zwecke sonstige Nutzungsrechte an den vertraulichen Informationen.

11.5 Der Empfänger wird es unterlassen, vertrauliche Informationen außerhalb des jeweiligen Vertragszwecks in irgendeiner Weise (insbesondere durch sogenanntes „Reverse Engineering“, siehe unten) kommerziell zu verwerten, nachzuahmen und durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und gewerblich zu beantragen Eigentumsrechte an den jeweiligen Marken, Mustern, Patenten oder Gebrauchsmustern - an den vertraulichen Informationen.

11.6 Das Beobachten, Untersuchen, Zerlegen oder Testen von Produkten und Gegenständen zur Erlangung von Geschäftsgeheimnissen (sog. „Reverse Engineering“), die der Eigentümer dem Empfänger im Rahmen der Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragslaufzeit überlassen hat, ist ausdrücklich untersagt zum Empfänger.

11.7 Der Empfänger verpflichtet sich, allfällige Subunternehmer und Unterlieferanten in gleichem Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten.

11.8 Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags- und Liefern Verhältnisses, solange die vertraulichen Informationen nicht öffentlich geworden sind.

§12 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte

12.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder soweit er die Verletzung einer Hauptpflicht von Alukun geltend macht.

12.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsgeschäft beruht wie der Anspruch von Alukun. Andernfalls stehen dem Kunden keine Zurückbehaltungsrechte zu.

§13 Schriftform

13.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

13.2 Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Vertrages bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Sie gelten nicht für Vereinbarungen, die die Parteien nach Vertragsschluss treffen. Änderungen dieses Vertrages sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen.

13.3 Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, genügt zur Wahrung der Schriftform Textform, z. B. E-Mail.

§14 Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Alukun.

14.2 Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Alukun und dem Kunden findet bulgarisches Recht Anwendung.

14.3 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Alukun, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist öffentliches Recht. Alukun kann den Kunden auch an dessen Geschäftssitz verklagen. Vorstehendes gilt nicht, wenn ein anderer – zwingend gesetzlich vorgeschriebener – ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

§15 Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.

15.2 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Alukun nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Alukun auf einen Dritten übertragen. Der Kunde wird Alukun unverzüglich informieren, wenn er beabsichtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Alukun zu übertragen.